{"id":427,"date":"2025-07-13T20:15:24","date_gmt":"2025-07-13T18:15:24","guid":{"rendered":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/?page_id=427"},"modified":"2025-07-14T21:06:38","modified_gmt":"2025-07-14T19:06:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/mesmerize-pro\/satzung\/","title":{"rendered":"Statutes"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"427\" class=\"elementor elementor-427\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0a3a68f e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"0a3a68f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dad9bd9 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"dad9bd9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Pr\u00e4ambel<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b9af918 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"b9af918\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6505a6c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6505a6c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Es ist wieder an der Zeit, das Volk zu versammeln. Wir werden gerufen vom Land und dem Himmel. Angezogen von der Majest\u00e4t der Berge, der tiefen Sch\u00f6nheit der W\u00e4lder und der Weite des Meeres.<\/p><p>Die tiefen Wurzeln, die uns mit unseren Ahnen verbinden, warten darauf, von uns wiederentdeckt zu werden. Die Zeit des Alten Weges bricht an; die Zeit, da dieser Weg in den Herzen von M\u00e4nnern und Frauen neu ersteht.<\/p><p>Versammelt euch, um den Hammer des Nordens neu zu schmieden. Es gibt viele Wege. Der Eldaring bietet eine Vielzahl von Wegweisern und Pfaden zu den alten G\u00f6ttern und G\u00f6ttinnen, denn ihr Wesen ist vielf\u00e4ltig.<\/p><p>Wir erwarten von allen, die sich zu uns gesellen, dass sie dies aus religi\u00f6sen und kulturellen Gr\u00fcnden tun und jeden anderen respektieren, der dies ebenso getan hat. Diese Gemeinschaft, ihre Publikationen oder Aktivit\u00e4ten als Plattform f\u00fcr politische oder rassistische Aktivit\u00e4ten zu verwenden, wird in keiner Form geduldet.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f792c59 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"f792c59\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3394a04 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3394a04\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Statutes<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dd350be elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dd350be\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>\u00a71 Name und Sitz<\/b><\/p>\n<p>1. Der am 28.12.2001 in Go\u00dffelden gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eEldaring\u201c.<br>2. Er f\u00fchrt den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c, kurz \u201ee.V.\u201c<br>3. Der Verein hat seinen Sitz in Trier und ist beim Amtsgericht Wittlich in das&nbsp;Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><b>\u00a72 Ziele und Zweck des Vereins<\/b><\/p>\n<p>1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und&nbsp;Kultur sowie Volksbildung auf dem Gebiet der vorchristlichen Religion der&nbsp;germanischen V\u00f6lker.<br>2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die folgenden Ziele verwirklicht:<br>a) Die Wiederbelebung und Aus\u00fcbung der vorchristlichen Religion der&nbsp;germanischen V\u00f6lker zu f\u00f6rdern, Wissen \u00fcber Geschichte,&nbsp;Glaubensvorstellungen und Praktiken dieser Religion zu sammeln und die&nbsp;religi\u00f6sen Bed\u00fcrfnisse ihrer heutigen Anh\u00e4nger zu erf\u00fcllen.<br>b) Mittels Publikationen die Kommunikation der Mitglieder untereinander zu f\u00f6rdern&nbsp;und ihr Wissen um germanische Religion, Kultur und Geschichte zu vermehren.<br>c) Kooperation und freundschaftliche Beziehungen mit und zwischen toleranten,&nbsp;nicht politisch motivierten Gruppen und Individuen zu schaffen und zu f\u00f6rdern, die&nbsp;der Wiederbelebung und F\u00f6rderung heidnischer Religion dienen.<br>d) Bekanntheit und Akzeptanz der heidnisch-germanischen Religion in der&nbsp;\u00d6ffentlichkeit zu schaffen und zu f\u00f6rdern und insbesondere auch Vorurteile und<br>Missverst\u00e4ndnisse auszur\u00e4umen, wie sie u.a. durch den Missbrauch&nbsp;germanischer Kultur und Religion durch den Nationalsozialismus und&nbsp;rechtsextremistische Gruppierungen entstanden sind.<br>e) Unterst\u00fctzung von Bildung durch Vortr\u00e4ge, Veranstaltungen und&nbsp;Ver\u00f6ffentlichungen zu den unter \u00a7 2 (a) genannten Zielen und Zwecken des Vereins. Dies geschieht insbesondere durch Ver\u00f6ffentlichungen in&nbsp;Fachmagazinen, in dem vereinseigenen jedoch frei zu erwerbenden Magazin und&nbsp;den Kontakt zu Wissenschaft und Lehre in betroffenen Wissensgebieten.<br>f) Internationale Zusammenarbeit mit Vereinen, die \u00e4hnliche oder gleiche&nbsp;Vereinszwecke verfolgen, durch Austausch von Publikationen und die&nbsp;Veranstaltung gemeinsamer Treffen.<br>g) Die Organisation und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen, bei denen in Theorie&nbsp;und Praxis die vorchristliche Religion der germanischen V\u00f6lker belebt und&nbsp;wiederbelebt werden soll. Ziel ist es dabei besonders, Mitgliedern und&nbsp;Interessenten einen toleranten und ethischen Rahmen auf sittlichem und\/oder<br>geistigem Gebiet zu bieten.<br>3. Der Verein verfolgt dabei ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im&nbsp;Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><b>\u00a73 Vereinst\u00e4tigkeit<\/b><\/p>\n<p>1. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die in \u00a72 angegebenen Ziele.<br>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche&nbsp;Zwecke.<br>3. Der Eldaring e.V. organisiert sich&nbsp;<br>a) in lokalen Gruppen, den sogenannten \u201eHerden\u201c, die von einem durch den&nbsp;Vorstand zum \u201eHerdwart\u201c ernannten Mitglied organisiert werden.<br>b) Zur Vernetzung der lokalen Gruppen und zur Aufrechterhaltung des&nbsp;Informationsflusses sowie zur Regionalen Vertretung sind die sogenannten<br>\u201eEldawarte\u201c, zust\u00e4ndig, die vom Vorstand berufen werden. <br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 4 von 9<br>c) N\u00e4heres regelt eine vom Vorstand zu best\u00e4tigende Gesch\u00e4ftsordnung, die den&nbsp;Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben wird.<br>4. Zur Bearbeitung einzelner inhaltlicher und thematischer Schwerpunkte k\u00f6nnen sich&nbsp;mit Zustimmung des Vorstandes Arbeitsgruppen bilden, deren Leitung ein Mitglied&nbsp;\u00fcbernimmt. \u00dcber die Inhalte und Ergebnisse wird den Mitgliedern des Eldaring e.V. in&nbsp;geeigneter Form berichtet.<\/p>\n<p><b>\u00a74 Verwendung vereinseigener Mittel<\/b><\/p>\n<p>1. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder&nbsp;durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>3. Die ansonsten ehrenamtlich t\u00e4tigen Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen unter&nbsp;Ber\u00fccksichtigung der Haushaltslage f\u00fcr ihre Leistungen j\u00e4hrlich eine pauschalierte&nbsp;Aufwandsentsch\u00e4digung bis zum maximalen gesetzlichen H\u00f6chstsatz gem\u00e4\u00df&nbsp;Einkommenssteuergesetz in Anspruch nehmen. Den Beschluss \u00fcber die&nbsp;Gesamtsumme der Aufwandsentsch\u00e4digungen trifft f\u00fcr das direkt vorausgegangene&nbsp;Gesch\u00e4ftsjahr j\u00e4hrlich die Mitgliederversammlung.<br>4. Mitglieder des Vereins, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind, und denen&nbsp;im vorherigen Auftrag durch den Vorstand und f\u00fcr Zwecke des Vereins Auslagen&nbsp;entstehen, haben das Recht, diese Auslagen und ggf. Fahrtkosten maximal nach den&nbsp;gesetzlich festgelegten Pauschalen oder gegen Vorlage ordentlicher Belege geltend&nbsp;zu machen. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und anderen&nbsp;Vereinsveranstaltungen z\u00e4hlt dabei f\u00fcr Mitglieder des Vereins nicht zu den&nbsp;erstattungsf\u00e4higen Auslagen. N\u00e4heres regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes.<\/p>\n<p><b>\u00a75 Mitgliedschaft und vereinsinterne Kommunikation<\/b><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die die in \u00a7 2 genannten&nbsp;Ziele sowie die Pr\u00e4ambel und das Selbstverst\u00e4ndnis anerkennt und unterst\u00fctzt und&nbsp;das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br>2. Die Kommunikation im Verein erfolgt per einfacher Email, die Mitglieder sind daher&nbsp;verpflichtet, ihre jeweils aktuelle Email-Adresse dem Vorstand mitzuteilen.&nbsp;<\/p>\n<p><b>\u00a76 Eintritt der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>1. Um die Mitgliedschaft zu erwerben, ist ein Antrag zu stellen.<br>2. Dieser Antrag mit den n\u00f6tigen Angaben muss in Textform als ausgef\u00fclltes Formblatt&nbsp;oder \u00fcber das Online-Formular der Homepage des Eldaring e.V. beim Vorstand&nbsp;eingereicht werden.<br>3. \u00dcber die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.<br>4. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<\/p>\n<p><b>\u00a77 Austritt der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>1. Jedes Mitglied ist zum Austritt aus dem Verein berechtigt.<br>2. Die formlose Austrittserkl\u00e4rung muss sp\u00e4testens bis zum Ende des Kalenderjahres dem Verein in Textform \u00fcbersandt werden.<br>3. Der Austritt wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem er erkl\u00e4rt wurde, wirksam.<br>4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod.<br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 5 von 9<\/p>\n<p><b>\u00a78 Ausschluss von Mitgliedern<\/b><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss enden.<br>2. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen,<br>a) wenn ein Mitglied nachweislich gegen die in \u00a7 2 genannten Vereinsziele verst\u00f6\u00dft oder dem Verein auf andere Weise Schaden zuf\u00fcgt,<br>b) bei erheblichen Verletzungen satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<br>c) bei Versto\u00df gegen die Interessen des Vereins,<br>d) wenn ein Mitglied Praktiken oder Weltanschauungen vertritt oder repr\u00e4sentiert,&nbsp;welche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik&nbsp;Deutschland, den Vereinszielen gem\u00e4\u00df \u00a72 oder dem Selbstverst\u00e4ndnis&nbsp;zuwiderlaufen.<br>3. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes oder des Eldarates die&nbsp;Mitgliederversammlung.<br>4. Der Vorstand hat den Antrag dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied unverz\u00fcglich nach&nbsp;Eingang unter Mitteilung des beschuldigenden Mitgliedes und der Beschuldigungen&nbsp;mitzuteilen.<br>5. Das auszuschlie\u00dfende Mitglied kann dazu in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand und&nbsp;m\u00fcndlich oder in Textform auf der Mitgliederversammlung Stellung nehmen. Eine&nbsp;Stellungnahme in Textform muss auf der Mitgliederversammlung verlesen werden.<br>6. Der Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.<br>7. Der Ausschluss muss dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht&nbsp;anwesend war, durch den Vorstand unverz\u00fcglich postalisch in Form eines<br>eingeschriebenen Briefes mitgeteilt werden.<br>8. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist nicht anfechtbar.&nbsp;<\/p>\n<p><b>\u00a79 Streichung der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft kann auch durch Streichung enden.<br>2. Eine Streichung kann erfolgen,<br>a) wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr sechs Monate im&nbsp;R\u00fcckstand ist.<br>b) wenn ein Mitglied \u00fcber mehr als sechs Monate nicht erreichbar ist, etwa durch&nbsp;nicht kommunizierten Adress- oder E-Mail-Adresswechsel.<br>3. Die Streichung der Mitgliedschaft wird mit dem Beschluss des Vorstandes sofort&nbsp;wirksam.<\/p>\n<p><b>\u00a710 Mitgliedsbeitrag<\/b><\/p>\n<p>1. Ein Mitgliedsbeitrag wird j\u00e4hrlich erhoben. Bei unterj\u00e4hrigem Eintritt wird ein anteiliger&nbsp;Beitrag f\u00e4llig.<br>2. Die H\u00f6he des jeweiligen Jahresbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung.<br>3. Der Mitgliedsbeitrag wird gestaffelt nach Hauptmitgliedern und Familienmitgliedern.&nbsp;Weitere Staffelungen sind m\u00f6glich. Die Art der Staffelung wird durch den Beschluss&nbsp;der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, Beitr\u00e4ge auf&nbsp;begr\u00fcndeten Antrag zu stunden, zu erm\u00e4\u00dfigen oder zu erlassen.<br>4. Die Zahlung erfolgt mittels Bankeinzug \u00fcber ein SEPA-Mandat. Einzelfallregelungen&nbsp;k\u00f6nnen durch den Vorstand getroffen werden.<br>5. Die Kosten f\u00fcr die mindestens einmal j\u00e4hrlich erscheinende Vereinszeitung&nbsp;\u201eHerdfeuer\u201c sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 6 von 9<\/p>\n<p><b>\u00a711 Organe des Vereins<\/b><\/p>\n<p>1. Organe des Vereins sind:<br>a) der Vorstand (\u00a7\u00a712-13),<br>b) die Mitgliederversammlung (\u00a714, \u00a7\u00a7 16-18)<br>c) die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung (\u00a7\u00a715-18),<br>d) der Eldarat (\u00a720).<br>2. ein Vorstandsamt und ein Amt im Eldarat k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt&nbsp;werden.<\/p>\n<p><b>\u00a712 Der Vorstand<\/b><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem\/der ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und einem Beisitzer. Weitere Vorstands\u00e4mter&nbsp;k\u00f6nnen bei Bedarf festgelegt werden. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den&nbsp;Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. \u00dcber die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Vorstand in seiner Gesch\u00e4ftsordnung, die den Mitgliedern in&nbsp;geeigneter Form zug\u00e4nglich zu machen ist.<br>2. Der Vorstand wird alle zwei Jahre durch die Jahreshauptversammlung gew\u00e4hlt. Er&nbsp;bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Wahl des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet durch R\u00fccktritt, Abwahl, Ausscheiden aus dem&nbsp;Verein oder Tod. Die Wiederwahl des amtierenden Vorstandes ist zul\u00e4ssig.<br>3. In den Vorstand kann nur eine nat\u00fcrliche Person gew\u00e4hlt werden, die Mitglied des&nbsp;Vereins ist, die sich zu den Grunds\u00e4tzen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 2 und 3 der Satzung und des&nbsp;Selbstverst\u00e4ndnisses des Eldaring e.V. bekennt und diese innerhalb und ausserhalb&nbsp;des Vereins pflegt.<br>4. Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<br>5. Eine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung von einem Vorstandsamt erfolgt mit einer Frist von 4&nbsp;Wochen und ist schriftlich gegen\u00fcber einem anderen Vorstandsmitglied zu erkl\u00e4ren.<br>6. Der Vorstand darf zur Bew\u00e4ltigung der Vereinsverwaltung, im Rahmen der&nbsp;finanziellen M\u00f6glichkeiten des Vereins, Mitarbeiter anstellen.<br>7. Der Vorstand ist berechtigt, Ordnungen durch einen Mehrheitsbeschluss in einer&nbsp;Vorstandssitzung zu erlassen.<\/p><p><b>\u00a713 Beschr\u00e4nkungen der Vertretungsmacht des Vorstandes<\/b><\/p><p>1. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weisebeschr\u00e4nkt (\u00a726 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber Grundst\u00fccke (und grundst\u00fccksgleiche Rechte)&nbsp;sowie zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung der Mitgliederversammlung&nbsp;erforderlich ist.<\/p><p><b>\u00a714 Die Mitgliederversammlung<\/b><\/p><p>1. Die Mitgliederversammlung hat einmal j\u00e4hrlich stattzufinden. Es besteht die&nbsp;M\u00f6glichkeit die Mitgliederversammlung als Pr\u00e4senzveranstaltung oder virtuell\/ online&nbsp;oder in einer Mischform aus Pr\u00e4senz- und Onlineveranstaltung stattfinden zu lassen.&nbsp;Die Entscheidung dar\u00fcber und die Kl\u00e4rung der satzungs- und rechtskonformen&nbsp;Umsetzung obliegt dem Vorstand. Es besteht kein Anspruch auf Durchf\u00fchrung einer&nbsp;bestimmten Form der genannten Versammlungsformate.<br>2. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen in Textform unter&nbsp;Angabe der Tagesordnung einberufen. <br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 7 von 9<br>3. Die Einberufung gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein bekannte&nbsp;Email-Adresse des jeweiligen Mitgliedes gerichtet ist. F\u00fcr die Frist ist das Datum der&nbsp;Absendung ma\u00dfgeblich.<br>4. Im Rahmen der Mitgliederversammlung findet die Wahl des Vorstandes und des&nbsp;Eldarates statt.<br>5. Weitere Tagesordnungspunkte sind:<br>a) der Gesch\u00e4ftsbericht,<br>b) der Kassenbericht,<br>c) die Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<br>d) die Entlastung des Vorstandes,<br>e) die Entlastung des Eldarates,<br>f) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.<br>6. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen m\u00fcssen zwei Wochen vor der&nbsp;Versammlung beim Vorstand eingegangen sein. Mit Zustimmung des Vorstands&nbsp;(einfache Mehrheit) k\u00f6nnen aber auch Antr\u00e4ge au\u00dferhalb dieser Frist als Antr\u00e4ge zur&nbsp;Mitgliederversammlung zugelassen werden.<br>7. Wenn der Vorstand die Mitgliederversammlung nicht selbst leitet, kann vorab durch&nbsp;den Vorstand eine Versammlungsleitung bestimmt werden. Diese hat die Befugnis, Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung der Versammlung zu regeln, die sich insbesondere&nbsp;auf:<br>a) Schlie\u00dfung der Rednerliste<br>b) Schluss der Debatte<br>c) \u00dcbergang zur TO<br>d) die Begrenzung der Redezeit&nbsp;beziehen.<\/p><p><b>\u00a715 Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/b><\/p><p>1. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden<br>a) wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder dies schriftlich verlangen,<br>b) innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, sofern&nbsp;nicht innerhalb von drei Monaten eine ordentliche Mitgliederversammlung&nbsp;anberaumt ist.<br>c) wenn das Interesse des Vereins es erfordert.<br>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand mindestens zwei&nbsp;Wochen vor dem vorgesehenen Termin in Textform unter Angabe der Tagesordnung&nbsp;einberufen werden. \u00a7 14 Abs.1b gilt entsprechend.<br>3. Die Einberufung gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein bekannte&nbsp;Email-Adresse gerichtet ist.<\/p><p><b>\u00a716 Beschlussf\u00e4higkeit<\/b><\/p><p>1. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung,&nbsp;unabh\u00e4ngig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder.<br>2. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Teilnahme von zwei&nbsp;Dritteln der Mitglieder erforderlich.<br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 8 von 9<\/p><p><b>\u00a717 Beschlussfassung<\/b><\/p><p>1. Es wird mit einem eindeutigen und geeigneten Verfahren abgestimmt. Eine Mischung&nbsp;aus Handzeichen und Online-Voting ist hierbei zul\u00e4ssig, in Anpassung an das gew\u00e4hlte Veranstaltungsformat. Auf Antrag mindestens drei der teilnehmenden&nbsp;Mitglieder muss geheim abgestimmt werden.<br>2. Es entscheidet die einfache Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. In einem ggf.&nbsp;erforderlichen 2. Wahlgang reicht bei mehreren Kandidaten f\u00fcr ein Amt die relative&nbsp;Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br>3. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln der teilnehmenden&nbsp;Mitglieder.<br>4. Satzungs\u00e4nderungen, die die Ziele und Zwecke des Vereins, die Vereinst\u00e4tigkeit&nbsp;sowie die Verwendung der vereinseigenen Mittel betreffen, bed\u00fcrfen der Zustimmung&nbsp;von mindestens vier F\u00fcnfteln der teilnehmenden Mitglieder.<br>5. \u00c4nderungen des Selbstverst\u00e4ndnisses bed\u00fcrfen der Zustimmung von mindestens&nbsp;drei Viertel der teilnehmenden Mitglieder.<br>6. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens vier F\u00fcnfteln der&nbsp;teilnehmenden Mitglieder erforderlich.<\/p><p><b>\u00a718 Protokoll<\/b><\/p><p>1. Die Mitgliederversammlungen sind von der vor Beginn der Versammlung vom&nbsp;Vorstand zu bestimmenden Protokollf\u00fchrung zu protokollieren. Das Protokoll wird&nbsp;mindestens als Ergebnisprotokoll angefertigt.<br>2. Das Protokoll muss von der Protokollf\u00fchrung und der Versammlungsleitung&nbsp;unterzeichnet werden.<br>3. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in geeigneter Weise&nbsp;bekanntzugeben.<br>4. Redaktionelle \u00c4nderungen und die Korrektur sachlicher Fehler kann die&nbsp;Protokollf\u00fchrung bzw. die Versammlungsleitung nach Bekanntgabe des Protokolls&nbsp;vornehmen. Das korrigierte und von Protokollf\u00fchrung und Versammlungsleitung&nbsp;unterschriebene Protokoll ist den Mitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben.<br>5. Einw\u00e4nde gegen das Protokoll oder die gefassten Beschl\u00fcsse sind innerhalb eines&nbsp;Monats nach Erstbekanntgabe an die Mitglieder gegen\u00fcber dem Vorstand in&nbsp;Textform zu erkl\u00e4ren. Liegen keine Beschlussanfechtungen vor, gilt das Protokoll&nbsp;nach der Frist als genehmigt und eine Beschlussanfechtung ist nicht mehr m\u00f6glich.<br>6. \u00dcber relevante Beschlussanfechtungen gegen das Protokoll, die auf dem&nbsp;beschriebenen Weg nicht zu korrigieren sind, entscheidet die nachfolgende<br>Mitgliederversammlung.<\/p><p><b>\u00a719 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p><p>1. Der Verein kann nach \u00a7 16 Abs. 2 und \u00a7 17 Abs. 5 im Rahmen einer eigens zu&nbsp;diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st&nbsp;werden.<br>2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.<br>3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das&nbsp;Vereinsverm\u00f6gen an die \u201eGesellschaft f\u00fcr bedrohte V\u00f6lker\u201c (GfbV e.V. G\u00f6ttingen), die&nbsp;es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<br>Satzung des Eldaring e.V. Seite 9 von 9<\/p><p><b>\u00a720 Der Eldarat<\/b><\/p><p>1. Der Eldarat besteht aus 5 Bewahrern. Bewahrer m\u00fcssen<br>a) Mitglieder des Eldaring e.V. sein,<br>b) mit den Br\u00e4uchen und Gepflogenheiten des Vereins vertraut sein<br>c) und sollten idealerweise ihre Eignung f\u00fcr das Amt durch die vorherige Bekleidung&nbsp;eines Amtes im Verein bewiesen haben.<br>d) Mindestens einer der Bewahrer sollte idealerweise ein abgeschlossenes Studium&nbsp;in Nordistik, Altgermanistik, Germanische Altertumskunde, Vergleichende&nbsp;Religionswissenschaft, Ur- und Fr\u00fchgeschichte o.\u00e4. absolviert haben.<br>e) Mindestens einer der Bewahrer sollte idealerweise ein Studium oder eine&nbsp;qualifizierte Berufsausbildung im sozialen Bereich haben und\/oder beruflich mit&nbsp;Moderation oder L\u00f6sungsfindung bei Konflikten besch\u00e4ftigt sein.<br>2. Der Eldarat wird f\u00fcr 5 Jahre von der Jahreshauptversammlung gew\u00e4hlt. Ein R\u00fccktritt&nbsp;eines Mitgliedes des Eldarates ist mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegen\u00fcber&nbsp;dem Vorstand des Eldaring e.V. zu erkl\u00e4ren. Nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes&nbsp;des Eldarates findet eine Nachwahl auf der folgenden Mitgliederversammlung f\u00fcr den&nbsp;Rest der Wahlperiode statt.<br>3. Zu den Aufgaben des Eldarates geh\u00f6ren:<br>a) Auf Anfrage die Beratung von Mitgliedern zu z.B. ethischen, religi\u00f6sen,&nbsp;quellenkundlichen oder rituellen Fragen,<br>b) die \u00dcbernahme von Moderation und Funktion als Ombudsstelle bei Streitfragen&nbsp;und Problemen im Rahmen des Vereinslebens,<br>c) die regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung und in Abstimmung mit dem Vorstand die&nbsp;Anpassung des Selbstverst\u00e4ndnisses des Vereins. Diese Anpassung muss von<br>der folgenden Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden.<br>4. Der Eldarat gibt sich selbst eine Gesch\u00e4ftsordnung, diese muss durch den Vorstand&nbsp;genehmigt werden. Die Gesch\u00e4ftsordnung des Eldarates ist den Vereinsmitgliedern&nbsp;in geeigneter Form zug\u00e4nglich zu machen.<\/p><p><b>\u00a721 Datenschutzklausel<\/b><\/p><p>1. Der Verein agiert auf Basis der bestehenden Datenschutzgesetze.<br>2. Es gilt die aktuelle und jeweils an die Rechtslage angepasste Version der&nbsp;Datenschutzerkl\u00e4rung, diese ist den Mitgliedern in geeigneter Weise zug\u00e4nglich zu&nbsp;machen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-42dd941 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"42dd941\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Satzung-des-Eldaring-Stand-MV-05102024.pdf\" target=\"_blank\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Satzung hier downloaden<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Es ist wieder an der Zeit, das Volk zu versammeln. Wir werden gerufen vom Land und dem Himmel. Angezogen von der Majest\u00e4t der Berge, der tiefen Sch\u00f6nheit der W\u00e4lder und der Weite des Meeres. Die tiefen Wurzeln, die uns mit unseren Ahnen verbinden, warten darauf, von uns wiederentdeckt zu werden. Die Zeit des Alten Weges bricht an; die Zeit, da dieser Weg in den Herzen von M\u00e4nnern und Frauen neu ersteht. Versammelt euch, um den Hammer des Nordens neu zu schmieden. Es gibt viele Wege. Der Eldaring bietet eine Vielzahl von Wegweisern und Pfaden zu den alten G\u00f6ttern und G\u00f6ttinnen, denn ihr Wesen ist vielf\u00e4ltig. Wir erwarten von allen, die sich zu uns gesellen, dass sie dies aus religi\u00f6sen und kulturellen Gr\u00fcnden tun und jeden anderen respektieren, der dies ebenso getan hat. Diese Gemeinschaft, ihre Publikationen oder Aktivit\u00e4ten als Plattform f\u00fcr politische oder rassistische Aktivit\u00e4ten zu verwenden, wird in keiner Form geduldet. Satzung \u00a71 Name und Sitz 1. Der am 28.12.2001 in Go\u00dffelden gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eEldaring\u201c.2. Er f\u00fchrt den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c, kurz \u201ee.V.\u201c3. Der Verein hat seinen Sitz in Trier und ist beim Amtsgericht Wittlich in das&nbsp;Vereinsregister eingetragen. \u00a72 Ziele und Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und&nbsp;Kultur sowie Volksbildung auf dem Gebiet der vorchristlichen Religion der&nbsp;germanischen V\u00f6lker.2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die folgenden Ziele verwirklicht:a) Die Wiederbelebung und Aus\u00fcbung der vorchristlichen Religion der&nbsp;germanischen V\u00f6lker zu f\u00f6rdern, Wissen \u00fcber Geschichte,&nbsp;Glaubensvorstellungen und Praktiken dieser Religion zu sammeln und die&nbsp;religi\u00f6sen Bed\u00fcrfnisse ihrer heutigen Anh\u00e4nger zu erf\u00fcllen.b) Mittels Publikationen die Kommunikation der Mitglieder untereinander zu f\u00f6rdern&nbsp;und ihr Wissen um germanische Religion, Kultur und Geschichte zu vermehren.c) Kooperation und freundschaftliche Beziehungen mit und zwischen toleranten,&nbsp;nicht politisch motivierten Gruppen und Individuen zu schaffen und zu f\u00f6rdern, die&nbsp;der Wiederbelebung und F\u00f6rderung heidnischer Religion dienen.d) Bekanntheit und Akzeptanz der heidnisch-germanischen Religion in der&nbsp;\u00d6ffentlichkeit zu schaffen und zu f\u00f6rdern und insbesondere auch Vorurteile undMissverst\u00e4ndnisse auszur\u00e4umen, wie sie u.a. durch den Missbrauch&nbsp;germanischer Kultur und Religion durch den Nationalsozialismus und&nbsp;rechtsextremistische Gruppierungen entstanden sind.e) Unterst\u00fctzung von Bildung durch Vortr\u00e4ge, Veranstaltungen und&nbsp;Ver\u00f6ffentlichungen zu den unter \u00a7 2 (a) genannten Zielen und Zwecken des Vereins. Dies geschieht insbesondere durch Ver\u00f6ffentlichungen in&nbsp;Fachmagazinen, in dem vereinseigenen jedoch frei zu erwerbenden Magazin und&nbsp;den Kontakt zu Wissenschaft und Lehre in betroffenen Wissensgebieten.f) Internationale Zusammenarbeit mit Vereinen, die \u00e4hnliche oder gleiche&nbsp;Vereinszwecke verfolgen, durch Austausch von Publikationen und die&nbsp;Veranstaltung gemeinsamer Treffen.g) Die Organisation und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen, bei denen in Theorie&nbsp;und Praxis die vorchristliche Religion der germanischen V\u00f6lker belebt und&nbsp;wiederbelebt werden soll. Ziel ist es dabei besonders, Mitgliedern und&nbsp;Interessenten einen toleranten und ethischen Rahmen auf sittlichem und\/odergeistigem Gebiet zu bieten.3. Der Verein verfolgt dabei ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im&nbsp;Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. \u00a73 Vereinst\u00e4tigkeit 1. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die in \u00a72 angegebenen Ziele.2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche&nbsp;Zwecke.3. Der Eldaring e.V. organisiert sich&nbsp;a) in lokalen Gruppen, den sogenannten \u201eHerden\u201c, die von einem durch den&nbsp;Vorstand zum \u201eHerdwart\u201c ernannten Mitglied organisiert werden.b) Zur Vernetzung der lokalen Gruppen und zur Aufrechterhaltung des&nbsp;Informationsflusses sowie zur Regionalen Vertretung sind die sogenannten\u201eEldawarte\u201c, zust\u00e4ndig, die vom Vorstand berufen werden. Satzung des Eldaring e.V. Seite 4 von 9c) N\u00e4heres regelt eine vom Vorstand zu best\u00e4tigende Gesch\u00e4ftsordnung, die den&nbsp;Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben wird.4. Zur Bearbeitung einzelner inhaltlicher und thematischer Schwerpunkte k\u00f6nnen sich&nbsp;mit Zustimmung des Vorstandes Arbeitsgruppen bilden, deren Leitung ein Mitglied&nbsp;\u00fcbernimmt. \u00dcber die Inhalte und Ergebnisse wird den Mitgliedern des Eldaring e.V. in&nbsp;geeigneter Form berichtet. \u00a74 Verwendung vereinseigener Mittel 1. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder&nbsp;durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.3. Die ansonsten ehrenamtlich t\u00e4tigen Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen unter&nbsp;Ber\u00fccksichtigung der Haushaltslage f\u00fcr ihre Leistungen j\u00e4hrlich eine pauschalierte&nbsp;Aufwandsentsch\u00e4digung bis zum maximalen gesetzlichen H\u00f6chstsatz gem\u00e4\u00df&nbsp;Einkommenssteuergesetz in Anspruch nehmen. Den Beschluss \u00fcber die&nbsp;Gesamtsumme der Aufwandsentsch\u00e4digungen trifft f\u00fcr das direkt vorausgegangene&nbsp;Gesch\u00e4ftsjahr j\u00e4hrlich die Mitgliederversammlung.4. Mitglieder des Vereins, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind, und denen&nbsp;im vorherigen Auftrag durch den Vorstand und f\u00fcr Zwecke des Vereins Auslagen&nbsp;entstehen, haben das Recht, diese Auslagen und ggf. Fahrtkosten maximal nach den&nbsp;gesetzlich festgelegten Pauschalen oder gegen Vorlage ordentlicher Belege geltend&nbsp;zu machen. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und anderen&nbsp;Vereinsveranstaltungen z\u00e4hlt dabei f\u00fcr Mitglieder des Vereins nicht zu den&nbsp;erstattungsf\u00e4higen Auslagen. N\u00e4heres regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes. \u00a75 Mitgliedschaft und vereinsinterne Kommunikation 1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die die in \u00a7 2 genannten&nbsp;Ziele sowie die Pr\u00e4ambel und das Selbstverst\u00e4ndnis anerkennt und unterst\u00fctzt und&nbsp;das 18. Lebensjahr vollendet hat.2. Die Kommunikation im Verein erfolgt per einfacher Email, die Mitglieder sind daher&nbsp;verpflichtet, ihre jeweils aktuelle Email-Adresse dem Vorstand mitzuteilen.&nbsp; \u00a76 Eintritt der Mitglieder 1. Um die Mitgliedschaft zu erwerben, ist ein Antrag zu stellen.2. Dieser Antrag mit den n\u00f6tigen Angaben muss in Textform als ausgef\u00fclltes Formblatt&nbsp;oder \u00fcber das Online-Formular der Homepage des Eldaring e.V. beim Vorstand&nbsp;eingereicht werden.3. \u00dcber die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.4. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. \u00a77 Austritt der Mitglieder 1. Jedes Mitglied ist zum Austritt aus dem Verein berechtigt.2. Die formlose Austrittserkl\u00e4rung muss sp\u00e4testens bis zum Ende des Kalenderjahres dem Verein in Textform \u00fcbersandt werden.3. Der Austritt wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem er erkl\u00e4rt wurde, wirksam.4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod.Satzung des Eldaring e.V. Seite 5 von 9 \u00a78 Ausschluss von Mitgliedern 1. Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss enden.2. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen,a) wenn ein Mitglied nachweislich gegen die in \u00a7 2 genannten Vereinsziele verst\u00f6\u00dft oder dem Verein auf andere Weise Schaden zuf\u00fcgt,b) bei erheblichen Verletzungen satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,c) bei Versto\u00df gegen die Interessen des Vereins,d) wenn ein Mitglied Praktiken oder Weltanschauungen vertritt oder repr\u00e4sentiert,&nbsp;welche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik&nbsp;Deutschland, den Vereinszielen gem\u00e4\u00df \u00a72 oder dem Selbstverst\u00e4ndnis&nbsp;zuwiderlaufen.3. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes oder des Eldarates die&nbsp;Mitgliederversammlung.4. Der Vorstand hat den Antrag dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied unverz\u00fcglich nach&nbsp;Eingang unter Mitteilung des beschuldigenden Mitgliedes und der Beschuldigungen&nbsp;mitzuteilen.5. Das auszuschlie\u00dfende Mitglied kann dazu in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand&hellip; <br \/> <a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/mesmerize-pro\/satzung\/\">Read more<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":404,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-427","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/427","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=427"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/427\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":621,"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/427\/revisions\/621"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/404"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eldaring1.dwa-server.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=427"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}